Thurgauer Zeitung berichtet falsch

17.01.2024 – Gemeindeversammlung Thundorf

Im durch Herrn Lampart erstellten Bericht über die Gemeindeversammlung haben sich für uns unerklärliche Fehler eingeschlichen. Zum Abstimmungsausgang zu “Traktandum 5 Antrag Rickenbach” wurden frappierende Falschaussagen abgedruckt, weshalb wir uns an die Redaktion der Zeitung gewendet haben. Darin fordern wir eine Gegendarstellung prominent in der kommenden Auflage abzudrucken.

Der Antrag von Frau Rickenbach wurde abgeschmettert, weil dieser gegen den in der Bundesverfassung geltenden Artikel (Art. 34 BV) verstösst. Zudem hat der Antrag einen Prozess vorgesehen, die den Gemeinderat in eine Zensurbehörde verwandelt hätte. All das sind schwere Verstösse gegen die basisdemokratischen Werte der Schweiz. Dieser Tatsache hat der von Herrn Lampart erstellte Beitrag in keiner Weise entsprochen.
Folgende zwei Aussagen sind im Bericht falsch:

Zitat 1

“Schliesslich einigte sich die Versammlung darauf, dass technische Hilfsmittel zugelassen werden sollen, welche bis eine Woche vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat vorgelegt werden.”

Thurgauer Zeitung, 16.01.2024

Es gab keine Einigung, sondern drei Gegenanträge, von denen zwei angenommen wurden und dann gegen den Antrag von Frau Rickenbach zur Abstimmung kamen. Am Ende wurde folgender Antrag angenommen:

“Der Gemeinderat wird beauftragt, für zukünftige (inkl. a.o.) Gemeindeversammlungen Regeln zur Verwendung digitaler Hilfsmittel und deren technischer Anforderungen, den aus organisatorischer Sicht und unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit letztmöglichen Abgabezeitpunkt an die Gemeindekanzlei, und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von Gemeinderat, Stimmberechtigte und Gästen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der nach Annahme durch die Stimmberechtigten in die Gemeindeordnung aufgenommen werden kann.”

Gegenantrag 15.01.2024

Zitat 2

Der Hintergrund für den Passus: Die Exekutive soll an Gemeindeversammlungen nicht von Präsentationen überrumpelt werden, von denen sie nichts wusste.”

Aussage Gemeindepräsident in der Diskussion an der Gemeindeversammlung

Dieser Punkt müsste zumindest als Zitat gekennzeichnet sein.
Der Gemeinderat wusste ganz genau, dass an der a.o. Gemeindeversammlung vom 27.04.2023 eine Präsentation gehalten wird. Niemand war überrumpelt, ausser ev. von der guten Argumentation und dem damit verbundenem Abstimmungsresultat. Über den Inhalt muss ein Gemeinderat nicht informiert sein, solange der/die Votant:In sich an die Zeitvorgabe hält. Diese war auf 20-30 Min. begrenzt. Das Abstimmungsergebnis hat Frau Rickenbach nicht gefallen, weshalb sie ihren Antrag gestellt hatte.

Schlussbemerkung:
In der Gemeinde Thundorf gab es noch nie Probleme mit dem Einsatz von Technischen Hilfsmitteln, zumal die Gemeinde ein kleines Vermögen in die Ausstattung des Gemeindesaales investierte. Modernste Technik mit zwei Beamern, Bild- und Ton-Übertragung wurde verbaut.

Die a.o. Gemeindeversammlung war ausschliesslich für die 850 Meter Abstandsregelung durch eine Unterschriftensammlung in der Gemeinde beauftragt. Dass in der zehnseitigen Botschaft des Gemeinderates nur eine halbe Seite für diesen Auftrag aufgewendet wurde, das EKZ, der Kanton und der Gemeinderat die restlichen 7 1/2 Seiten (ohne Deckblatt und Traktanden) zum Zwecke der Meinungsbildung und Beeinflussung gegen die 850 Meter Regel einsetzte, schien die Befürworter der 6 – 8 Windenergieanlagen nicht zu stören. Dem Verein wurde die Spaltung der Gemeinde vorgeworfen.